{"id":883,"date":"2025-07-12T02:00:44","date_gmt":"2025-07-12T00:00:44","guid":{"rendered":"https:\/\/ihmezentrum.info\/?page_id=883"},"modified":"2025-07-12T02:06:42","modified_gmt":"2025-07-12T00:06:42","slug":"satzung-des-vereins","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ihmezentrum.info\/?page_id=883","title":{"rendered":"Satzung des Vereins"},"content":{"rendered":"\n<p>\u00a7 1 Name und Sitz<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eZukunftswerkstatt lhme-Zentrum e.V.&#8220;. Der Sitz des Vereins ist Hannover.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2 Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n\n\n\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 3 Zweck des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>er aktiviert und bef\u00f6rdert b\u00fcrgerschaftliches Engagement,<\/li>\n\n\n\n<li>er ist t\u00e4tig in der F\u00f6rderung von Kunst und Kultur,<\/li>\n\n\n\n<li>der Heimat- und Landschaftspflege im st\u00e4dtischen Umfeld. Dabei ber\u00fccksichtigt der Verein die Diversit\u00e4t in der<br>Bev\u00f6lkerung und steht f\u00fcr Toleranz, gegen Rassismus und gegen Gewalt auch im Sinne der Kriminalpr\u00e4vention.<br>(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Ma\u00dfnahmen:<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein bildet ein Netzwerk und bef\u00f6rdert ehrenamtliches Engagement in der Stadtgesellschaft. Er engagiert sich<br>f\u00fcr menschenw\u00fcrdige Lebensr\u00e4ume in der Stadt und f\u00fcr den Erhalt und die F\u00f6rderung von nachhaltiger Lebensqualit\u00e4t<br>in ihren Quartieren. Die gro\u00dfe Herausforderung hierzu stellt mitten in Hannover zwischen Zentrum, Calenberger<br>Neustadt und Linden, direkt am Naherholungsgebiet der lhme-Auen gelegen, der gro\u00dfe Komplex des lhme-Zentrums<br>dar &#8211; f\u00fcr die Stadt, f\u00fcr den Stadtteil, f\u00fcr die Bewohnerinnen und Gewerbetreibende. Hier sieht der Verein seinen<br>Ansatzpunkt f\u00fcr b\u00fcrgerschaftliches Engagement und verfolgt seine Ziele.<\/li>\n\n\n\n<li>Hierzu arbeitet der Verein insbesondere in Arbeitsgruppen zu den Schwerpunkten \u201ebaulicher und landschaftlicher<br>Lebensraum&#8220;; ,,Kunst und Kultur&#8220;; ,,Diversit\u00e4t &#8211; Integration &#8211; Sicherheitsbed\u00fcrfnis &#8211; Kriminalpr\u00e4vention&#8220;. In diesen Themenschwerpunkten<br>finden Veranstaltungen und Projekte statt &#8211; auch mit unterschiedlichsten Kooperationspartnern.<\/li>\n\n\n\n<li>Weiter plant der Verein die Anmietung und den Betrieb einer Informations- und Kommunikationswerkstatt als Treffpunkt<br>f\u00fcr Interessierte, f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Themenveranstaltungen, als Ort f\u00fcr Ausstellungen und kleinere Kulturveranstaltungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist in besonderer Weise \u00f6ffentlich t\u00e4tig, um \u00fcber den pers\u00f6nlichen Kontakt, die Medien und das Internet<br>zur Beteiligung, Aktivierung und Auseinandersetzung mit den beschriebenen Schwerpunkten und Zielen anzuregen<br>und um das bestehende Netzwerk auszubauen.<\/li>\n\n\n\n<li>(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:<\/li>\n\n\n\n<li>die Beteiligung an der Diskussion zur r\u00e4umlichen und inhaltlichen Fortentwicklung des Zentrums,<\/li>\n\n\n\n<li>die Organisation und Durchf\u00fchrung von \u00f6ffentlichen Veranstaltungen,<\/li>\n\n\n\n<li>die Durchf\u00fchrung und Unterst\u00fctzung von Aktionen und Projekten, die das Image des Quartiers verbessern oder in<br>anderer Weise dem Vereinszweck dienen.<\/li>\n\n\n\n<li>die Anmietung und den Betrieb eines Kommunikations- und Informationszentrums im lhme-Zentrum.<br>Der Verein verpflichtet sich den demokratischen Leitlinien, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland<br>verzeichnet sind.<br><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 Mittelverwendung und Verbot der Beg\u00fcnstigungen<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur<br>f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des<br>Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig<br>hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Vereinsmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen oder juristische Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu<br>stellen. \u00dcber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begr\u00fcndung bedarf,<br>steht dem\/der Bewerber\/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Aufl\u00f6sung der juristischen Person. Der Austritt erfolgt<br>durch schriftliche Erkl\u00e4rung mit einer Frist von mindestens einem Monat jeweils zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres<br>gegen\u00fcber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.<br>(2) Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gr\u00fcnde sind insbesondere ein die Vereinsziele<br>sch\u00e4digendes Verhalten, die Verletzung satzungsm\u00e4\u00dfiger Pflichten oder Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde von mindestens einem<br>Jahr. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die<br>Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung<br>entscheidet im Rahmen des Vereins endg\u00fcltig. Dem Mitglied bleibt die \u00dcberpr\u00fcfung der Ma\u00dfnahme durch<br>Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung<br>bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 Beitr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<p>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge und deren F\u00e4lligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.<br>Der Vorstand kann in Einzelf\u00e4llen Erm\u00e4\u00dfigung gew\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan und findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt. Zu ihren<br>Aufgaben geh\u00f6ren insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Festlegung der Leitlinien f\u00fcr die Arbeit des Vereins,<\/li>\n\n\n\n<li>die Wahl und Abwahl des Vorstands, <\/li>\n\n\n\n<li>Beschl\u00fcsse \u00fcber den Wirtschaftsplan des Vereins mit Festsetzung des Mitgliedsbeitrages, <\/li>\n\n\n\n<li>die Entlastung des Vorstandes, <\/li>\n\n\n\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung, <\/li>\n\n\n\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins, <\/li>\n\n\n\n<li>die Entscheidung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsf\u00e4llen<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.<br>(2) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von einem-Jahr zwei Kassenpr\u00fcfer\/innen. Diese d\u00fcrfen nicht Mitglieder<br>des Vorstands sein. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br>(3) Im ersten Halbjahr eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand<br>ist zur Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder<br>dies schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt.<br>(4) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen schriftlich oder in<br>anderer Textform (E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung<br>der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein<br>bekannt gegebene Anschrift bzw. E-Mail-Adresse gerichtet war.<br>(5) Die Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies 10 Prozent der Mitglieder bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem<br>angesetzten Termin schriftlich beantragen. Die Erg\u00e4nzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.<br>(6) Antr\u00e4ge \u00fcber die Abwahl des Vorstands, \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins, die<br>den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, k\u00f6nnen erst auf der<br>n\u00e4chsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.<br>(7) Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Sie wird<br>von einem Vorstandsmitglied geleitet. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftf\u00fchrer zu w\u00e4hlen. \u00dcber die<br>Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer<br>zu unterzeichnen ist.<br>(8) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich oder f\u00fcr ein Mitglied unter Vorlage einer<br>schriftlichen Vollmacht ausge\u00fcbt werden. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen<br>Stimmen. Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von 2\/3 der anwesenden<br>Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen bleiben au\u00dfer Betracht.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins und macht die \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Vereins. Er besteht<br>aus dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand und bis zu sechs weiteren Vorstandsmitgliedern. Die konkrete Fest-legung der<br>Zahl der weiteren Vorstandsmitglieder bestimmt die Mitgliederversammlung.<br>(2) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus vier gleichberechtigten Personen, die die interne Verteilung der Aufgaben<br>unter Einbeziehung der weiteren Vorstandsmitglieder regeln, insbesondere auch die Aufgabe der Kassenf\u00fchrung.<br>(3) Der Verein wird durch zwei Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes vertreten.<br>(4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br>Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein<br>endet auch das Amt als Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 11 Facharbeitsgruppen<\/p>\n\n\n\n<p>Die inhaltliche Arbeit des Vereins wird weitgehend in Facharbeitsgruppen geleistet, die nach Bedarf vom Vorstand oder<br>der Mitgliederversammlung eingerichtet oder aufgel\u00f6st werden. Jede Facharbeitsgruppe benennt eine Person als<br>Sprecher\/in. Diese Person ist berechtigt, an den Vorstandssitzungen teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins<br>an die B\u00fcrgerstiftung Hannover, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu<br>verwenden hat. Ist die B\u00fcrgerstiftung nicht mehr existent, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen<br>Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr nachhaltige Stadtentwicklungsziele.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Satzung errichtet am 02.04.2016 \/ Stand 20.04.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eZukunftswerkstatt lhme-Zentrum e.V.&#8220;. 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